Schürmannbau

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ausgesprochen, den nach seinem Architekten benannten Bau zu Ende zu bringen. Dafür, an dieser Lösung festzuhalten, spricht nach Auffassung des Bauministers ein Verhandlungsergebnis mit den bisher für den Bau verantwortlichen Firmen. Danach liegt eine außergerichtliche Einigung in greifbarer Nähe, wobei "der Schädiger" auf eigene Kosten ein Sanierungskonzept für den Rohbau umsetzen, die nötige Reparatur ohne Begrenzung des Risikos vornehmen und die Fertigstellung des Baus zu einem festen Termin im Jahr 1998 garantieren wolle. Der Bund werde auf diese Weise von allen Schadensersatzansprüchen freigestellt. Töpfer erläuterte, auf diese Weise könne der bereits genehmigte Kostenrahmen für den Schürmann-Bau eingehalten werden. Lediglich 100 Millionen DM zusätzlich würden gebraucht, um den Umbau für die DW zu finanzieren. Auch über die Alternativen informierte der Minister die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Ein konkretes Angebot liege im Bauministerium für einen Abriß mit anschließendem Neubau für die Deutsche Welle vor. Dabei gehe der Investor von einer Mietverpflichtung des Bundes für 25 Jahre mit einem Wert von 619 Millionen DM und einem Rückkaufwert des Schürmann-Baus nach dieser Frist von 397 Millionen DM aus. Aus Töpfers Sicht überwiegen bei diesem Angebot allerdings die Risiken. Dazu gehöre beispielsweise, daß für Abriß und Neubau eine neue Genehmigung gebraucht würde, die nicht ohne weiteres von der Stadt Bonn erwartet werden könne. Außerdem sei bei einer Entscheidung für dieses "Investorenmodell" eine außergerichtliche Einigung mit den derzeit in den Bau involvierten Firmen kaum möglich. Als dritte Möglichkeit skizzierte Töpfer die Lösung, den Schürmann-Bau bis auf Garagenniveau abzureißen und lediglich als Tiefgarage zu erhalten. Für die Deutsche Welle müßte dann eine andere Unterbringungslösung gefunden werden. Auf Nachfragen der Abgeordneten erklärte der Minister, er erwarte eine Entscheidung der Bundesregierung über die Zukunft des Schürmannbaus noch im Mai. Das Finanzministerium mochte sich im Haushaltsausschuß auf keine Alternative festlegen. Es werde für die "wirtschaftlichste Variante" eintreten, verlautete es lediglich aus diesem Ressort.


Beim Umgang mit Schürmannbau vermeidbare Fehler gemacht


Auch wenn berücksichtigt wird, daß es sich bei den Folgen des weihnachtlichen Rheinhochwassers von 1993 für den sogenannten Schürmannbau um einen "technisch und wirtschaftlich außergewöhnlich schwierigen Schadensfall" handelt, sind nach Auffassung des Rechnungssprüfungsausschusses (RPA) vermeidbare Fehler im Umgang mit dem Objekt zu konstatieren. Das Gremium hat am 19. März mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Beschluß gefaßt, der auf Verschlägen des Bundesrechnungshofs (BRH) beruht. Demnach soll die Bundesregierung künftig vor dem Beginn der Planung "mit der gebotenen Gründlichkeit" und mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit "Raumbedarf, Standorteignung und bauliche Realisierungsmöglichkeiten" untersuchen. Mehr Sorgfalt ist nach Einschätzung der Abgeordneten bei der Inanspruchnahme von Projektmanagern und Beratern angezeigt. Honorarvereinbarungen müßten vor Beginn der Arbeit schriftlich fixiert und Leistungen sorgfältig kontrolliert werden, um Interessenkollissionen und mögliche Zusatzkosten zu vermeiden, heißt es im RPA-Beschluß. Das Gremium hält das Bemühen, außergerichtliche Einigungen zu erzielen, zwar grundsätzlich für sinnvoll. Wirtschaftlich annehmbare Vergleiche seien "erfahrungsgemäß" aber nur dann zu erreichen, wenn die ernsthafte Bereitschaft bestehe, notfalls vor Gericht zu ziehen. "Diese Vorgehensweise sollte mit größerem Nachdruck betrieben werden", meinen CDU/CSU und FDP die sich darüber hinaus kritisch mit der verwaltungsinternen Organisation und Aufgabenerfüllung im Umgang mit dem ursprünglich für den Deutschen Bundestag geplanten Bürogebäude an der Bonner Kurt-Schumacher-Straße auseinandersetzen, das unter dem Namen seines Architekten bekannt ist. Das Votum des Unterausschusses des Haushaltsausschusses basiert auf einem vertraulichen Bericht des Rechnungshofs. Dessen Stellungnahme schließt sich das Parlamentsgremium ausdrücklich an. Einem alternativen Beschlußvorschlag der SPD-Fraktion erteilte die Koalitionsmehrheit eine Absage. Die Sozialdemokraten vertreten die Auffassung, die Bundesregierung und hier speziell Bundesbauminister Klaus Töpfer seien ausdrücklich für "Verzögerungen, Managementfehler und Koordinierungsprobleme" bei der Bewältigung der Hochwasserschäden zu rü-

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